Version 1.0 · Stand: 30. Oktober 2026
Tagesbande ist eine App für Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) und die Familien der betreuten Kinder. Hier steht in einfachen Worten, wer für welche Daten verantwortlich ist, welche Daten die App verarbeitet, wofür, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und welche Rechte du hast.
Kurz gesagt: Keine Werbung, kein Tracking, keine Analyse-Werkzeuge, keine Cookies, kein Verkauf von Daten. Die Daten liegen auf einem eigenen Server bei Hetzner in einem Rechenzentrum in Deutschland (Falkenstein, Sachsen). Kein US-Anbieter hat Zugriff. Fotos von Kindern und Angaben zur Gesundheit gibt es nur mit Einwilligung der Eltern, und das prüft der Server selbst.
1. Wer ist verantwortlich?
In Tagesbande gibt es zwei Verantwortliche, je nachdem, um welche Daten es geht.
Anbieter der App: JP Webstudio
JP Webstudio, Jannik Pohl
Von-Etzbach-Straße 9
40764 Langenfeld (Rheinland)
Deutschland
E-Mail: info@jpwebstudio.de
Telefon: +49 176 42434662
JP Webstudio ist verantwortlich für:
- dein Konto (E-Mail-Adresse, Name, Anmeldung),
- den Betrieb und die Sicherheit der App,
- die Platzsuche (öffentliche Platzangebote und das Weiterleiten von Platzanfragen),
- deine Zustimmungen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung,
- Anfragen, die du direkt an uns schickst.
Für die Betreuung: deine Tagespflegeperson
Die Tagespflegeperson entscheidet, welche Kinder, Einträge, Fotos und Nachrichten sie in Tagesbande führt. Für alle Daten rund um die Betreuung ist sie selbst verantwortlich, so wie sie es auch für eine Mappe oder ein Heft in ihrer Tagespflege wäre. Das betrifft die Daten der Kinder, der Eltern und der Familienmitglieder in ihrer Tagespflege (Abschnitt 3). Ihren Namen und ihre Kontaktdaten kennst du aus dem Betreuungsvertrag.
JP Webstudio verarbeitet diese Betreuungsdaten nur in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Dazu schließt jede Tagespflegeperson in der App einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns ab. Wir nutzen diese Daten nicht für eigene Zwecke.
Datenschutzbeauftragter
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir derzeit nicht benannt. Sobald wir dazu verpflichtet sind (§ 38 BDSG), nennen wir ihn hier. Fragen zum Datenschutz beantwortet Jannik Pohl unter der E-Mail-Adresse oben.
2. Konto und Anmeldung (verantwortlich: JP Webstudio)
Welche Daten: E-Mail-Adresse, der Name, den du selbst eingibst, eine zufällige Konto-Kennung, Zeitpunkt der Anmeldungen, deine Rolle (Tagespflegeperson, Vertretung, Elternteil, Familienmitglied mit Zugang nur zu Fotos).
Wie: Die Anmeldung läuft ohne Passwort. Du bekommst einen Code und einen Anmelde-Link per E-Mail. Nur Prüf-Konten für die App-Stores haben ein Passwort.
Wofür und Rechtsgrundlage: Damit du die App nutzen kannst (Nutzungsvertrag), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Wie lange: Bis du dein Konto löschst. Dann ist alles sofort gelöscht, auch die Einträge zu deinem Konto im Anmelde-Protokoll.
Zustimmungen: Wenn du den Nutzungsbedingungen (und als Tagespflegeperson dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung) zustimmst und bestätigst, diese Datenschutzerklärung gelesen zu haben, speichern wir Dokument, Fassung und Zeitpunkt. So können wir nachweisen, dass die Verträge gelten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Gelöscht wird das mit deinem Konto.
Anmelde-Protokoll: Bei jeder Anmeldung speichert unser Server automatisch Zeitpunkt, Art des Vorgangs, E-Mail-Adresse und IP-Adresse. Das dient der Sicherheit (Missbrauch erkennen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer Betrieb. Diese Einträge löschen wir automatisch nach 30 Tagen, und sofort, wenn du dein Konto löschst.
3. Betreuung (verantwortlich: die Tagespflegeperson)
Die folgenden Daten führt die Tagespflegeperson. Eltern tragen manches selbst ein (z. B. Abmeldungen, Abholberechtigte, Einwilligungen). Die Tagespflegeperson informiert die Eltern zusätzlich selbst über ihre Datenverarbeitung. Üblich sind die hier genannten Rechtsgrundlagen.
Tagespflege
- Name der Tagespflege, Ort, Betreuungstage und -zeiten, Feierabend-Zeiten, Krankheitsregeln
- Regeln des zuständigen Jugendamts (z. B. Ausfallzeiten, Fristen), Stundensatz und Zahlungen vom Jugendamt
- auf Wunsch Kontoinhaber und IBAN für das Essensgeld. Diese sehen nur Eltern mit vollem Zugang, nicht Großeltern.
- Ausfallzeiten der Tagespflegeperson (Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Schließtage), bei Krankheit auf Wunsch, ob ein Attest vorliegt, und wer vertritt (Name, Stunden). Eltern mit vollem Zugang sehen die Ausfalltage mit Art (z. B. Urlaub, krank) und dem Namen der Vertretung, Großeltern nur, dass geschlossen ist. Meldet sich die Tagespflegeperson krank, kann sie dazu einen Aushang an alle Eltern schicken.
- Pflegeerlaubnis (Plätze, gültig bis) und eigene Nachweise der Tagespflegeperson (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Datum des Führungszeugnisses, Belehrung, Fortbildungsstunden). Gespeichert werden nur Datum, Ablauf und Notiz, keine Kopie des Führungszeugnisses. Diese Angaben sieht nur die Tagespflegeperson selbst.
- Wochenplan mit Essen und geplanten Aktivitäten, den alle Familien der Tagespflege sehen
- für Rechnungen: Absender, Anschrift, Steuernummer und Steuerhinweis. Diese sieht nur die Tagespflegeperson; auf der Rechnung stehen sie für die Empfänger.
Rechtsgrundlage: Betreuungsvertrag und Pflichten gegenüber dem Jugendamt, Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
Kinder und Familien
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Garderobenzeichen und Farbe
- Betreuungsumfang, Bewilligungszeitraum, Beginn und Ende der Betreuung, Kündigungsfrist und Kündigung
- Anwesenheit (gebracht, abgeholt, von wem), Abmeldungen (krank, Urlaub, frei), angekündigte Abholung
- Tagesbericht: Essen, Schlaf, Wickeln, Notizen, Eingewöhnung Tag für Tag
- Abholberechtigte und Notfallkontakte mit Telefonnummer
- Einwilligungen der Eltern (Fotos, Sonnencreme, Ausflüge, Gesundheitsdaten) mit Zeitpunkt und wer entschieden hat
- Monatsabschlüsse, Stundennachweise und Bestätigungen der Eltern
- Essensgeld: Beträge, Gutschriften, bezahlt oder offen. In der App wird nicht bezahlt.
- Rechnungen an die Eltern: Nummer, Datum, Empfänger mit Anschrift, Kind, Zeitraum, Posten, Beträge, bezahlt oder storniert. Eltern mit vollem Zugang sehen die gestellten Rechnungen ihres Kindes, keine Entwürfe.
- Nachrichten zwischen Tagespflegeperson und Familien, Aushänge, Lesebestätigungen
- Grund für das Ende der Betreuung (z. B. Wechsel in die Kita), damit die Tagespflegeperson ihre Plätze planen kann
Rechtsgrundlage: Betreuungsvertrag, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, und gesetzliche Pflichten der Tagespflegeperson (z. B. Abrechnung mit dem Jugendamt, Aufbewahrung von Rechnungen), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Beobachtungen zur Entwicklung (Portfolio)
Die Tagespflegeperson kann Beobachtungen zur Entwicklung eines Kindes festhalten: Datum, Bereich (z. B. Sprache, Bewegung), Text und bis zu 4 Fotos. Das geht nur, wenn die Eltern eingewilligt haben (in der App oder schriftlich auf Papier), denn eine solche Bildungsdokumentation braucht die Einwilligung der Eltern (in NRW § 18 KiBiz). Rechtsgrundlage: Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Für Fotos gilt zusätzlich die Foto-Einwilligung. Eine Beobachtung ist zuerst nur für die Tagespflegeperson sichtbar. Teilt sie sie, sehen sie die Eltern mit vollem Zugang, nicht Großeltern und nicht die Vertretung. Nach einem Widerruf kann die Tagespflegeperson keine neuen Beobachtungen anlegen; vorhandene kann sie nicht mehr teilen und löscht sie. Wer die Foto-Einwilligung widerruft, dessen Portfolio-Fotos werden gelöscht. Beobachtungen werden auch gelöscht, wenn die Tagespflegeperson sie oder das Kind löscht.
Angaben zur Gesundheit (besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO)
- Allergien und Hinweise dazu, regelmäßige Medikamente, Kinderarzt: Diese speichert der Server nur, wenn ein Elternteil in der App eingewilligt hat (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Ohne Einwilligung bleiben die Felder leer. Ein Widerruf löscht die Angaben sofort.
- Medikamenten-Vollmacht und Gaben: Die Eltern geben die Vollmacht selbst in der App (Mittel, Menge, wann, Zeitraum), die Tagespflegeperson trägt jede Gabe ein. Rechtsgrundlage ist die ausdrückliche Einwilligung der Eltern mit der Vollmacht, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Eltern können sie jederzeit widerrufen.
- Nachweis über den Masernschutz: Die Tagespflegeperson muss ihn vor Beginn der Betreuung prüfen (§ 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO in Verbindung mit § 20 IfSG. Gespeichert wird nur das Datum, an dem der Nachweis vorlag, keine Kopie des Impfpasses.
- Krankmeldungen und „Bitte abholen“: Die Angabe „krank“, auf Wunsch eine kurze Notiz und bei „Bitte abholen“ ggf. die gemessene Temperatur. Grundlage ist der Betreuungsvertrag mit den darin vereinbarten Krankheitsregeln. Die Angaben sind so knapp wie möglich und freiwillig. Bei Krankheiten, die nach § 34 Infektionsschutzgesetz mitzuteilen sind, gilt zusätzlich diese gesetzliche Pflicht (Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO).
- Vorfälle und Unfälle: Art, Stelle, Hergang, Erste Hilfe, Zeugen, Arztbesuch. Kinder in der Kindertagespflege sind gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Die Tagespflegeperson dokumentiert Unfälle, um die Eltern zu informieren, eine Unfallanzeige erstellen zu können und Ansprüche zu sichern, Art. 9 Abs. 2 lit. b und f DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BDSG und den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
Familienmitglieder mit Zugang nur zu Fotos (z. B. Großeltern) sehen keine Angaben zur Gesundheit, keine Krankheits-Einträge, keine Nachrichten und keine Bankdaten.
Fotos aus dem Betreuungsalltag
Fotos, die die Tagespflegeperson in der App aufnimmt oder auswählt, mit Bildunterschrift und den markierten Kindern.
Rechtsgrundlage: Einwilligung der Eltern, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ein Foto wird nur den Familien der markierten Kinder gezeigt, und nur, wenn für jedes markierte Kind die Foto-Einwilligung vorliegt. Das prüft der Server. Ortsangaben (GPS) und andere Metadaten entfernt die App vor dem Hochladen. Fotos liegen in einem privaten Speicher und sind nur über Links abrufbar, die nach einer Stunde ablaufen. Wer die Foto-Einwilligung widerruft, dessen Kind verschwindet aus allen Fotos: Jedes Foto, auf dem das Kind markiert ist, wird gelöscht, auch Gruppenfotos.
Einwilligungen auf Papier
Haben Eltern keine App, kann die Tagespflegeperson eintragen, dass eine schriftliche Einwilligung (oder ein Widerruf) auf Papier vorliegt, mit Datum. Das Papier bewahrt sie selbst auf. Entscheiden die Eltern später in der App, gilt ihre Entscheidung in der App.
Vertretung
Eine Vertretung, die die Tagespflegeperson per Code einlädt, sieht den Tagesbetrieb (Anwesenheit, Tagesbericht, Fotos, Nachrichten, Medikamente, Vorfälle), kann aber keine Kinderakten ändern und sieht keine Bankdaten und keine Abrechnung. Der Zugang einer Vertretung ist befristet (1 bis 30 Tage oder bewusst „bis auf Weiteres“) und endet danach automatisch.
Wie lange werden Betreuungsdaten gespeichert?
- Betreuung endet: Die Tagespflegeperson beendet ein Kind. Eltern mit vollem Zugang sehen Kind, Fotos und Daten dann noch 8 Wochen, damit sie alles sichern können. Großeltern verlieren den Zugang sofort. Danach haben Familien keinen Zugriff mehr.
- Die Daten bleiben bei der Tagespflegeperson, bis sie das Kind endgültig löscht. Wann das ist, richtet sich nach ihren Aufbewahrungspflichten (z. B. Abrechnung, Steuer, Unfälle). Danach muss sie löschen.
- Fotos werden gelöscht, wenn die Tagespflegeperson sie löscht, die Foto-Einwilligung widerrufen wird oder das Kind endgültig gelöscht wird (Fotos, auf denen nur dieses Kind ist, samt Datei).
- Angaben zur Gesundheit werden mit dem Widerruf der Einwilligung sofort gelöscht.
- Rechnungen bleiben auch erhalten, wenn ein Kind gelöscht wird (dann mit dem Namen des Kindes), weil sie aufbewahrt werden müssen. Gestellte Rechnungen lassen sich nicht löschen, nur stornieren. Sie werden mit dem Konto der Tagespflegeperson gelöscht; vorher kann sie sie als PDF und im Export sichern.
- Tagespflegeperson löscht ihr Konto: Dabei werden die Tagespflege mit allen Kindern, Fotos, Nachrichten und Einträgen endgültig gelöscht. Vorher kann sie ihre Unterlagen exportieren.
- Einladungscodes gelten 7 Tage. Nie eingelöste Codes löschen wir 30 Tage nach Ablauf automatisch.
4. Platzsuche (verantwortlich: JP Webstudio)
Suchen ohne Konto
Die Platzsuche funktioniert ohne Anmeldung. Den Ort oder die Postleitzahl, die du eingibst, wandelt die App auf deinem Gerät in einen ungefähren Mittelpunkt um (die Liste der Postleitzahlen ist in der App enthalten). Diesen Punkt, den Umkreis und auf Wunsch das Alter des Kindes schickt die App an den Server, der passende Angebote zurückgibt. Wir speichern deine Suche nicht und legen dafür keine Cookies oder Kennungen an. Technisch fallen dabei wie bei jedem Aufruf IP-Adresse und Zeitpunkt an (Abschnitt 6). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (du nutzt die Suche) und lit. f (sicherer Betrieb).
Öffentliche Platzangebote
Tagespflegepersonen können ein Platzangebot veröffentlichen. Es ist für alle sichtbar, auch ohne Konto:
- Name der Tagespflege und Vorname der Tagespflegeperson
- Ort, Stadtteil, Postleitzahl, gerundete Entfernung. Die Adresse wird nie gezeigt. Für die Umkreissuche nutzt der Server die Mitte der Postleitzahl, diese Koordinaten verlassen den Server nicht.
- freie Plätze, Alter, Tage, Zeiten, Gruppe, Essensgeld, Schließtage, Merkmale, Beschreibung, Tagesablauf, Schwerpunkt, Eingewöhnung, Qualifikation, tätig seit
- auf Wunsch ein Foto der Tagespflegeperson und bis zu 4 Fotos der Räume. Fotos von Kindern sind im Platzangebot nicht erlaubt. Ortsangaben und andere Metadaten entfernt die App vor dem Hochladen.
Die Fotos liegen in einem öffentlichen Speicher unter zufälligen, nicht erratbaren Namen, weil die Suche ohne Anmeldung funktioniert. Wer den Link zu einem Foto hat, kann es öffnen. Ausgeliefert werden sie direkt von unserem Server in Deutschland.
Rechtsgrundlage für die Tagespflegeperson: Nutzungsvertrag, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sie entscheidet selbst, was sie veröffentlicht, und ist für den Inhalt verantwortlich. Ein Angebot ist nicht mehr zu sehen, wenn sie es ausblendet oder 60 Tage nicht bestätigt. Löscht sie ein Foto oder ihr Konto, löschen wir auch die Foto-Dateien.
Platzanfragen
Wer eine Tagespflegeperson anfragt, braucht ein Konto. Die Anfrage enthält Name, E-Mail-Adresse (aus dem Konto), auf Wunsch Telefonnummer, Geburtsdatum oder errechneten Termin des Kindes, gewünschten Beginn, Stunden pro Woche und deine Nachricht. Sie geht nur an die angefragte Tagespflegeperson. Rechtsgrundlage: Anbahnung eines Betreuungsvertrags auf deinen Wunsch, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Mit dem Erhalt ist die Tagespflegeperson für die Anfrage selbst verantwortlich.
Wie lange: bis du oder die Tagespflegeperson die Anfrage löscht, oder mit deinem Konto. Anfragen, deren Wunschtermin mehr als 6 Monate vorbei ist und die seit 6 Monaten niemand geändert hat, löschen wir automatisch. Höchstens 10 Anfragen pro Tag sind möglich (Schutz vor Missbrauch).
5. Auf deinem Gerät
Die App speichert auf deinem Gerät nur, was sie zum Funktionieren braucht: deine Anmeldung (damit du angemeldet bleibst), Einstellungen, den zuletzt geladenen Stand, Einträge, die ohne Netz noch nicht verschickt wurden, deine Zustimmungen und bei Tagespflegepersonen die Notfalldaten der Kinder (Telefonnummern, Allergien), damit der Notfall-Knopf auch ohne Netz geht. Beim Abmelden oder Kontowechsel werden Warteschlange und Notfalldaten entfernt. Rechtsgrundlage für das Speichern auf dem Gerät: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich für den gewünschten Dienst), für die Daten selbst die Grundlagen oben.
Kamera und Fotos: Die App fragt vorher um Erlaubnis. Die Kamera wird nur zum Fotografieren und zum Scannen des Einladungscodes genutzt. Auf deine Mediathek greift die App nur zu, wenn du selbst ein Foto auswählst oder eines sicherst.
Mitteilungen (Push): Nur wenn du sie in der App einschaltest (Tagespflegeperson: Einstellungen > Mitteilungen; Familie: Familie > Dein Konto > Mitteilungen; oder einmal auf Nachfrage) und dein Handy es erlaubt. Dann bekommt dein Gerät von Firebase Cloud Messaging (Google, siehe Abschnitt 7) einen Geräte-Schlüssel (Token). Wir speichern diesen Schlüssel mit deinem Konto, der Plattform (iPhone oder Android) und dem Zeitpunkt, und welche Arten du bekommen möchtest (Nachrichten, Abmeldungen, Fotos, Aushänge). Geschieht etwas Passendes, schickt unser Server den Schlüssel und einen kurzen Hinweis ohne Inhalt an Firebase, z. B. „Neue Nachricht von Sonja“, „Abmeldung für Emil“ oder „Neue Fotos von Emil“. Der Text einer Nachricht, Gründe wie „krank“, Notizen und Fotos selbst gehen nie an Google. Auf iPhones leitet Firebase den Hinweis über den Apple Push Notification Service weiter. Mitteilungen an die Tagespflegeperson warten in ihrem Feierabend auf unserem Server (höchstens bis zum nächsten Betreuungstag, spätestens 4 Tage) und werden danach gelöscht. Rechtsgrundlage: deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Widerruf jederzeit in der App unter „Mitteilungen“ (wie oben) oder in den Einstellungen deines Handys; der Schlüssel wird dann gelöscht. Er wird auch gelöscht, wenn du dich abmeldest, dein Konto löschst oder ihn 120 Tage nicht benutzt hast.
Erinnerung für Tagespflegepersonen: Die Erinnerung „Noch eingecheckt …“ plant die App nur auf dem Gerät selbst. Dafür geht nichts an einen Server.
App-Sperre mit Face ID, Touch ID oder Code: Schaltest du sie ein, prüft dein Handy selbst, ob du es bist. Die App erfährt nur „ja“ oder „nein“; Gesichts- oder Fingerabdruckdaten bekommt sie nie. Die Einstellung liegt nur auf deinem Gerät.
In den Kalender: Schließtage und Feiertage legt die App als Kalenderdatei auf deinem Gerät an. Wohin du sie weitergibst, entscheidest du im Teilen-Menü.
Die App liest keinen Standort, keine Kontakte und keine Gerätekennung aus (außer dem Geräte-Schlüssel für Mitteilungen, wenn du sie einschaltest) und sendet keine Nutzungsstatistiken.
6. Technische Daten beim Server
Bei jedem Aufruf des Servers fallen technisch IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Schnittstelle und Ergebnis an. Wir nutzen diese Protokolle auf unserem Server nur für Betrieb, Fehlersuche und Sicherheit. Sie werden laufend überschrieben und höchstens 14 Tage aufbewahrt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und stabiler Betrieb.
7. Wer bekommt die Daten?
In der App sieht jede Person nur, was zu ihrer Rolle gehört: Die Tagespflegeperson sieht die Kinder ihrer Tagespflege. Eltern sehen nur ihr eigenes Kind. Familienmitglieder mit Zugang nur zu Fotos sehen nur Fotos sowie Schlaf, Essen und Wickeln, keine Notizen, keine Krankheits-Einträge und keine Namen von Abholenden. Eine Vertretung sieht nur den Tagesbetrieb. Diese Regeln setzt der Server selbst durch.
Dienstleister (Auftragsverarbeiter), mit denen ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht:
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland: Server und Rechenzentrum. Datenbank, Anmeldung und Foto-Speicher laufen auf einem eigenen Server von JP Webstudio im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Hetzner stellt nur die Technik bereit; die Software betreibt JP Webstudio selbst. Die täglichen Sicherungen liegen verschlüsselt in einer Storage Box von Hetzner in der EU; ohne unseren Schlüssel kann sie niemand lesen.
- Sendinblue SAS (Brevo), 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich: Versand der Anmelde-E-Mails. Brevo erhält dafür deine E-Mail-Adresse und den Inhalt der Anmelde-E-Mail (Code und Link). Die Verarbeitung findet in der EU statt.
- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland: Firebase Cloud Messaging, nur wenn du Mitteilungen einschaltest. Google erhält den Geräte-Schlüssel und den kurzen Hinweis ohne Inhalt (siehe Abschnitt 5). Google kann dabei Daten auch in den USA verarbeiten (Google LLC, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework, Art. 45 DSGVO, zusätzlich EU-Standardvertragsklauseln). Bedingungen: https://firebase.google.com/terms/data-processing-terms
Übermittlung in Länder außerhalb der EU: Findet nicht statt. Server, Sicherungen und Mail-Versand liegen in der EU. Einzige Ausnahme sind Mitteilungen (Push), wenn du sie einschaltest (Google, siehe oben).
Apple und Google stellen die App über ihre Stores bereit. Beim Herunterladen gelten deren eigene Datenschutzerklärungen. Wir bekommen von dort keine Daten über dich, nur zusammengefasste Zahlen zu Downloads und Abstürzen, die die Stores selbst erheben.
Jugendamt: Unterlagen für das Jugendamt erstellt die Tagespflegeperson selbst als PDF und gibt sie selbst weiter. Tagesbande schickt nichts an Behörden.
Wir geben keine Daten an Werbe- oder Analysefirmen weiter und verkaufen keine Daten. An Behörden geben wir Daten nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
8. Wenn du uns schreibst
Schreibst du uns eine E-Mail (z. B. eine Frage, die Meldung eines Inhalts oder eine Löschanfrage), verarbeiten wir deine Angaben, um sie zu beantworten, Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO. Wir löschen die E-Mail, wenn die Sache erledigt ist, spätestens nach 3 Jahren (regelmäßige Verjährung), es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt längeres Aufbewahren.
9. Deine Rechte
Du hast das Recht auf
- Auskunft über deine Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung (Art. 16),
- Löschung (Art. 17),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20): In der App kannst du deine Daten als Datei exportieren (Familie > Meine Daten exportieren; Tagespflegeperson: Einstellungen > Unterlagen > Alle Unterlagen exportieren),
- Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21),
- Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3): in der App unter Familie > Einwilligungen. Der Widerruf gilt ab dann; was vorher geschah, bleibt rechtmäßig.
Konto löschen kannst du jederzeit in der App (Tagespflegeperson: Einstellungen > Konto; Familie: Familie > Dein Konto > Konto löschen; Großeltern: Konto > Konto löschen) oder per E-Mail an uns.
Für Betreuungsdaten wende dich am besten direkt an deine Tagespflegeperson, denn sie ist dafür verantwortlich. Schreibst du uns, leiten wir dein Anliegen an sie weiter und helfen ihr bei der Antwort.
10. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Du kannst dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Web: https://www.ldi.nrw.de
Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde deines Wohnorts oder des Orts deiner Tagespflege wenden.
11. Kinder
Tagesbande richtet sich an Erwachsene: Tagespflegepersonen, Eltern und ihre Familien. Kinder nutzen die App nicht selbst und haben kein Konto. Daten über Kinder geben die Tagespflegeperson und die Eltern ein. Über Fotos und Angaben zur Gesundheit entscheiden die Eltern per Einwilligung. Die besondere Regel für Einwilligungen von Kindern in Online-Dienste (Art. 8 DSGVO) betrifft die App deshalb nicht. Kinderdaten schützen wir trotzdem besonders: nur so viel wie nötig, nur für die Familie des Kindes sichtbar, keine Kinderfotos in der öffentlichen Platzsuche.
12. Keine Werbung, kein Tracking, keine automatisierten Entscheidungen
Tagesbande zeigt keine Werbung, verfolgt dich nicht über andere Apps oder Webseiten und nutzt keine Analyse- oder Tracking-Werkzeuge. Die Schrift und die Postleitzahlen sind in der App enthalten und werden nicht von fremden Servern geladen. Es gibt keine automatisierten Entscheidungen oder Profilbildung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Was die App rechnet (z. B. Ausfallzeiten, Essensgeld), sind Hilfen; entscheiden tun Menschen.
13. Musst du Daten angeben?
Für ein Konto brauchen wir deine E-Mail-Adresse, sonst kannst du dich nicht anmelden. Alles andere ist freiwillig oder Teil der Betreuung, die du mit deiner Tagespflegeperson vereinbart hast. Einwilligungen kannst du verweigern.
14. Sicherheit
- Alle Verbindungen sind verschlüsselt (HTTPS/TLS). Sicherungskopien sind verschlüsselt. Die Datenbank ist nicht aus dem Internet erreichbar, nur über die geschützte Schnittstelle der App.
- Zugriffsregeln stehen direkt in der Datenbank und werden mit automatischen Tests geprüft.
- Fotos liegen in einem privaten Speicher, nur über kurz gültige Links abrufbar.
- Anmeldung ohne Passwort, das man erraten oder wiederverwenden könnte.
- Nur der Anbieter (Jannik Pohl) hat Zugang zur Verwaltung des Servers. Inhalte sieht er sich nur an, wenn es für Sicherheit, Fehlerbehebung oder eine Anfrage der Tagespflegeperson nötig ist.
Mehr steht in der Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung (in der App unter Einstellungen > Rechtliches).
15. Änderungen
Ändert sich die App oder das Recht, passen wir diese Erklärung an. Bei wichtigen Änderungen bitten wir dich in der App, die neue Fassung zu bestätigen. Die aktuelle Fassung findest du immer in der App und unter [WEB-ADRESSE].